(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die MOE mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) MOE schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit MOE als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MOE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MOE in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(1) MOE erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle SEO-Dienstleistungen und Webdesign-Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MOE dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist MOE nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch MOE vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MOE, bleibt der Vergütungsanspruch von MOE unberührt.
(4) In Bezug auf die von MOE zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MOE ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(1) Der Vertragsschluss zwischen MOE und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen MOE und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(1) Die Preise, die von MOE angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von MOE erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MOE ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MOE ist anders lautend.
(3) MOE stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MOE zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) MOE ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 6 Monate.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MOE beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MOE eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MOE vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich MOE vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MOE in Verzug, ist MOE berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MOE wird die gesamte Vergütung unverzüglich als Schadensersatz geltend machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(1) MOE wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MOE ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MOE bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MOE innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist MOE gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MOE unberührt.
Der Kunde gewährleistet, dass MOE überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MOE insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken und Bildern auf unseren Seiten oder innerhalb unserer Software sowie an der unserem Angebot zugrundeliegenden Software und Datenbank verbleiben bei dem Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MOE erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MOE für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MOE nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MOE über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) MOE haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MOE nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MOE nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet MOE nicht.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MOE die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt MOE von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, MOE hat diese Verstöße zu verantworten.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MOE maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MOE. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MOE.
Karim Hadj Yahia
Media on Earth (Einzelunternehmer)
Hauptstr. 5c
63457 Hanau
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE336996429
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